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   BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B   

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BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B (https://dejure.org/2015,6076)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B (https://dejure.org/2015,6076)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2015 - B 10 LW 9/14 B (https://dejure.org/2015,6076)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei nicht rechtzeitigem Erscheinen zur Sitzung ohne Verlegungs- bzw Vertagungsantrag - Terminwahrnehmung durch Prozessbevollmächtigten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei nicht rechtzeitigem Erscheinen zur Sitzung ohne Verlegungs- bzw Vertagungsantrag - Terminwahrnehmung durch Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Darüber hinaus soll dieses Verfahrensgrundrecht sicherstellen, dass das Vorbringen der Beteiligten vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (vgl BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfGE aaO) , zB wenn ein Gericht - ohne entsprechende Beweisaufnahme - das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt, den Vortrag eines Beteiligten als nichtexistent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) oder wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, es sei denn, der Tatsachenvortrag ist nach der materiellen Rechtsauffassung des Gerichts unerheblich (BVerfGE 86, 133, 146) .

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfGE aaO) , zB wenn ein Gericht - ohne entsprechende Beweisaufnahme - das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt, den Vortrag eines Beteiligten als nichtexistent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) oder wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, es sei denn, der Tatsachenvortrag ist nach der materiellen Rechtsauffassung des Gerichts unerheblich (BVerfGE 86, 133, 146) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indessen nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Darüber hinaus soll dieses Verfahrensgrundrecht sicherstellen, dass das Vorbringen der Beteiligten vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (vgl BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Hierzu hätte es insbesondere der weiteren Ausführungen bedurft, dass er derartige Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG am 19.9.2014 zu Protokoll ausdrücklich aufrechterhalten habe (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 51 f; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11) .
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Hierzu hätte es insbesondere der weiteren Ausführungen bedurft, dass er derartige Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG am 19.9.2014 zu Protokoll ausdrücklich aufrechterhalten habe (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 51 f; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 10 LW 9/14 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indessen nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98) .
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 126/03 B

    Eröffnung der mündlichen Verhandlung - angemessene Wartefrist bei angekündigtem

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

  • BSG, 13.05.2015 - B 13 R 41/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Dem kann jedoch nicht entnommen werden, dass er diese Begehren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat (zu diesem Erfordernis s BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 12.3.2015 - B 10 LW 9/14 B - Juris RdNr 8).
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